Dies ist mein Beitrag zum Schwerpunkt "Urheberrecht" der Zeitschrift Gazzetta (12/2012), die von ProLitteris (Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst) herausgegeben wird. Dass diese sich nun für einen Dialog zu öffnen beginnt, stimmt mich hoffnungsvoll. Der von Matthias Matussek in der gleichen Ausgabe bemühte Vergleich der "Netzaktivisten" (wer genau ist das eigentlich?) mit der Hitlerjugend zeigt aber, wie tief sich einige eingebunkert haben. Und dass die Zeitschrift so analog ist, dass auf der eigenen Website nicht einmal ein Hinweis auf die Ausgabe zu finden, lässt erahnen, wie lange der Weg noch sein wird.
Der untenstehende Text ist meine Rohversion, die noch Tippfehler enthalten kann. Die redigierte und gelayoutete Fassung als eingescanntes PDF. (3.5mb)
Wir versuchen mit einem rechtlichen Instrumentarium, das die Kultur des 19. Jahrhunderts spiegelt, kulturelle Praktiken des 21. Jahrhunderts zu regeln. Das kann nicht gut gehen. Das Urheberrecht muss tiefgreifend umgestaltet werden, sonst droht es sich so weit von der Lebenswirklichkeit und den Erfahrungen der Menschen zu entfernen, dass es als ein Mittel des Zwangs der Verwerterinnen und Verwerter und nicht als ein Mittel des Schutzes der Autorinnen und Autoren erlebt wird.
Das Recht steht immer in einem komplexen Wechselverhältnis zur sozialen Wirklichkeit. Es bringt sie hervor und es nimmt sie auf. Es schafft Wirklichkeit in dem Sinne, dass es verbindliche, durchsetzungsstarke Regeln definiert, deren Wirkungsmacht auf dem staatlichen Gewaltmonopol beruhen. Das Recht ist aber selbst ein Produkt sozialer Prozesse in dem Sinne, als dass es durch die Normen, Kulturen und Machtverhältnisse des spezifischen historischen Moments seiner Formulierung geprägt wird. Die Distanz zwischen der Welt, die das Recht verkörpert und den aktuell bestehenden Normen, Kulturen und Machtverhältnissen, die es regelt, beeinflusst die soziale Legitimität eines Gesetzes. Im Normalfall eines freiheitlichen Rechtsstaats sorgt die periodische Revision des Rechtes dafür, dass diese Distanz nicht zu gross wird und die Legitimität eines Gesetzes nicht durch den steten gesellschaftlichen Wandel ausgehöhlt wird. Revisionen sind dabei immer konfliktreiche Prozesse in dem etablierte und aufsteigende Akteure darum ringen, ihre eigene Position im Gesetz zu verankern, um sich damit gegen andere besser durchsetzen zu können.