Die Vorstellung, dass Kulturen, sowohl als ganzes wie auch ihre einzelnen Manifestationen, aus Mischungen, Wandlungen, Verschiebungen, Bearbeitungen und Neuformierungen unterschiedlichster Elemente bestehen, bereitet uns Unbehagen. Das Aufkommen einer „Remix Kultur“, in der das Neue nie einfach nur neu ist, sondern immer unter explizitem Einbezug unterschiedlichster Elemente des Alten artikuliert wird, wird von vielen als Niedergang der (abendländischen) Kultur empfunden. Besonders sichtbar wird dies in der Auseinandersetzungen um das Urheberrecht, die deutlich an Schärfe zugenommen haben. In der ZEIT vom 10. Mai, 2012 sahen Autoren eine der „zentralen Errungenschaften der bürgerlichen Freiheit“ bedroht, kurz darauf bezeichnen Musikschaffende die Schweiz als „Urheberrechts-Guantánamo in Europa“, weil die relativ liberale Gesetzgebung sie ihrer fundamentalen Rechte beraube.
Was steckt hinter diesen schrillen Tönen? Nicht zuletzt eine zunehmend problematische Konzeption von Autorschaft als Urheberschaft. Diese soll im folgenden beleuchtet und mit einer zeitgemässeren Konzeption von Autorschaft kontrastiert werden.