Präsentation vor ParlamentarierInnen in Bern, organisiert durch die parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit.
Update: Hier noch der Bericht über die Veranstaltung, inkl. aller Präsentationen und der Diskussion als Video.
Präsentation vor ParlamentarierInnen in Bern, organisiert durch die parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit.
Update: Hier noch der Bericht über die Veranstaltung, inkl. aller Präsentationen und der Diskussion als Video.
Interview mit der Futurezone zur kultureller Produktion und Mediennutzung im Alltag, was Thema der kürzlich veröffentlichen Studie für die Arbeiterkammer Wien war.
Mediennutzung, die über reinen Konsum hinausgeht, finde heute vielfach in einer rechtlichen Grauzone oder in der Illegalität statt, sagt der Medientheoretiker Felix Stalder. "Viele Handlungen, die gesellschaftlich wünschenswert wären, unterbleiben deshalb", meint Stalder im Gespräch mit der futurezone.at: "Es geht viel Potenzial verloren."
Ganzes Interview hier lesen
Dies ist mein Beitrag zum Schwerpunkt "Urheberrecht" der Zeitschrift Gazzetta (12/2012), die von ProLitteris (Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst) herausgegeben wird. Dass diese sich nun für einen Dialog zu öffnen beginnt, stimmt mich hoffnungsvoll. Der von Matthias Matussek in der gleichen Ausgabe bemühte Vergleich der "Netzaktivisten" (wer genau ist das eigentlich?) mit der Hitlerjugend zeigt aber, wie tief sich einige eingebunkert haben. Und dass die Zeitschrift so analog ist, dass auf der eigenen Website nicht einmal ein Hinweis auf die Ausgabe zu finden, lässt erahnen, wie lange der Weg noch sein wird.
Der untenstehende Text ist meine Rohversion, die noch Tippfehler enthalten kann. Die redigierte und gelayoutete Fassung als eingescanntes PDF. (3.5mb)
Wir versuchen mit einem rechtlichen Instrumentarium, das die Kultur des 19. Jahrhunderts spiegelt, kulturelle Praktiken des 21. Jahrhunderts zu regeln. Das kann nicht gut gehen. Das Urheberrecht muss tiefgreifend umgestaltet werden, sonst droht es sich so weit von der Lebenswirklichkeit und den Erfahrungen der Menschen zu entfernen, dass es als ein Mittel des Zwangs der Verwerterinnen und Verwerter und nicht als ein Mittel des Schutzes der Autorinnen und Autoren erlebt wird.
Das Recht steht immer in einem komplexen Wechselverhältnis zur sozialen Wirklichkeit. Es bringt sie hervor und es nimmt sie auf. Es schafft Wirklichkeit in dem Sinne, dass es verbindliche, durchsetzungsstarke Regeln definiert, deren Wirkungsmacht auf dem staatlichen Gewaltmonopol beruhen. Das Recht ist aber selbst ein Produkt sozialer Prozesse in dem Sinne, als dass es durch die Normen, Kulturen und Machtverhältnisse des spezifischen historischen Moments seiner Formulierung geprägt wird. Die Distanz zwischen der Welt, die das Recht verkörpert und den aktuell bestehenden Normen, Kulturen und Machtverhältnissen, die es regelt, beeinflusst die soziale Legitimität eines Gesetzes. Im Normalfall eines freiheitlichen Rechtsstaats sorgt die periodische Revision des Rechtes dafür, dass diese Distanz nicht zu gross wird und die Legitimität eines Gesetzes nicht durch den steten gesellschaftlichen Wandel ausgehöhlt wird. Revisionen sind dabei immer konfliktreiche Prozesse in dem etablierte und aufsteigende Akteure darum ringen, ihre eigene Position im Gesetz zu verankern, um sich damit gegen andere besser durchsetzen zu können.
Gemeinsam mit Gerald Raunig habe ich eine Replik auf den Aufruf "Wir sind die Urheber" in DIE ZEIT veröffentlicht. Zwei der zentralen Stellen:
Während der kurze Aufruftext in Sachen Urheberrecht erstaunlich im Unklaren bleibt, ist der Hinweis auf die bürgerliche Freiheit prägnant und aussagekräftig. Denn hier sieht sich eine Gruppe in ihrer Freiheit bedroht, einer Freiheit, die in der bürgerlichen Gesellschaft traditionell einer kleinen Zahl »geistig« Arbeitender zugestanden wurde. Diese Freiheit ist in der Tat infrage gestellt, aber nicht durch eine Krise des Urheberrechts oder gar durch eine unübersehbare Masse räuberischer KonsumentInnen, sondern weil das Kognitive, die Produktion von Wissen zur zentralen Ressource des Kapitalismus der Gegenwart geworden ist.
und
Vielmehr klingt im moralisierenden Insistieren der Urheber eine verzweifelte Pose der Spaltung durch: »Wir sind die Urheber« – und nicht ihr! Hier sorgt sich eine Gruppe um ihre soziale Position als AutorInnen, denen das Publikum stumm zu Füßen sitzt. Doch das Publikum ist schon lange aufgestanden.
Der ganze Artikel ist hier. (DIE ZEIT, 16.5.2012 Nr. 21)
Soeben erschienen!
Urheberrechte für alle ... sonst gibt's Krawalle! Kulturrisse 01/2012
Spätestens seit den Protesten gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) im heurigen Frühjahr sind sie wieder in aller Munde: die Debatten um Urheber- und Verwertungsrechte und ihre längst überfällige Reform.
Jenseits des Urheberrechts
Felix Stalder Die Krise des Urheberrechts, die wir in unzähligen Episoden tagtäglich erleben, ist im Grunde nichts anderes als die Krise des fordistischen Produktionsmodells in den Kulturindustrien.Urheberrechtskampagnen und der Halbwilde
Paul Stepan Für lösungsorientierte Ansätze in der Diskussion um den Zusammenhang zwischen Urheberrecht und Digitalisierung.Vielfältige Rechtsauslegungen
Monika Mokre Viele Kulturschaffende sind sich darin einig, dass die Maßnahmen Österreichs für den Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen nicht angemessen sind, da sie zu einer ständig prekären ökonomischen Situation von Kulturschaffenden führen.
Interview zum Thema: Warum ist das Urheberrecht plötzlich so umstritten? (4:30, 1.1. MB), gesendet am 26.03.2012.
Anfang dieses Jahres hat die Kampagne "Kultur hat Recht" die Urheberrechtsdiskussion auch nach Österreich gebracht: Es sei leicht geworden, sich Kunst einfach zu nehmen, die Gratiskultur im Internet führe dazu, dass wenige Kunstschaffende von ihrer Arbeit leben können, klagen die Verwertungsgesellschaften und fordern den Schutz ihrer Rechte und das Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen im Internet. "Everything is a remix" - Internetüberwachung ist keine Lösung" lautet die Replik auf die Kampagne. Julia Gindl über das Urheberrecht in der Krise.
Soeben erschienen bei: european institute for progressive cultural policies
Die Krise des Urheberrechts, die wir in unzähligen Episoden tagtäglich erleben, ist im Grunde nichts Anderes als die Krise des fordistischen Produktionsmodells in den Kulturindustrien. Diese Krise ist aber dramatischer als in anderen Sektoren, denn nirgendwo sonst war dieses Modell so prägend für die Identität der bürgerlichen Gesellschaft, ist es so tief verankert in ihren gesellschaftlichen Institutionen oder reicht es so weit zurück. Nämlich bis 1452. Die Druckerpresse war eine fordistische Maschine avant la lettre in dem Sinn, dass sie es erlaubte, Produkte in kapital- und technologieintensiven, arbeitsteiligen Prozessen in grossen Stückzahlen für überregionale Märkte zu produzieren.
Das Fordistische Modell entsteht
Für die AutorInnen bedeutete das neue Modell, dass sie sich aus der feudalen Abhängigkeit von adeligen oder kirchlichen Würdenträgern lösen konnten. Sie mussten ihre Werke nicht mehr dem Ruhm und der Ehre ihres Gönners widmen. Stattdessen konnten sie für expandierende Märkte in Literatur und Wissenschaft produzieren, die von den VerlegerInnen organisiert wurden.
Heute ist unsere Kommentar gegen die eben gestartete Initiative kunsthatrecht.at im Standard erschienen. Titel: Mehr Rechte gegen die Kunst. Untertitel: Die Kulturkämpfer für eine Verschärfung des Urheberrechts schneiden sich ins eigene Fleisch.
Leicht redigiert und mit anderem Titel versehen (Wo sind die Piraten?) veröffentlicht als Kommentar der Anderen, Der Standard, Print und Online, 28.04.2010
Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) hat den 26. April zum Welttag des Geistigen Eigentums ausgerufen. Das dem Urheberrecht verwandte Copyright erlebt zudem heuer den dreihundersten Jahrestag seiner Konstitution. Doch viel zu feiern gibt es nicht. Das Urheberrecht wird immer ambivalenter, da es sich heute weniger um ein Urheber- sondern mehr um ein Industrierecht handelt. Es dient weniger denn den Interessen der Kreativen, sondern denen der verwertenden Industrie, deren Lobbies immer stärker die Entwicklung der Gesetze bestimmen. Die dadurch ausgelöste Dynamik ist fatal. Abgesehen von wenigen Stars, verhilft das Urheberrecht KünstlerInnen kaum zu relevantem Einkommen. Die Musikerin Courtney Love fasste auf der Digital Hollywood Online Entertainment Conference das Problem folgendermaßen zusammen: „Heute möchte ich über Piraterie sprechen. Was ist Piraterie? Piraterie ist der Diebstahl künstlerischer Arbeit ohne dafür bezahlen zu wollen. Ich spreche hier nicht von napsterähnlicher Software. Ich spreche über die Verträge der Major Labels.“ Aber nicht nur bei der Vergütung der KünstlerInnen hapert es, auch in der kulturellen Produktion selbst, stellt das Urheberecht immer größere Hürden dar. Das reicht vom Dokumentarfilm wo Aufnahmen nicht nutzbar sind, weil die Hintergrundmusik aus dem Radio eruiert und lizenziert werden müsste, bis zur breiten Masse der InternetnutzerInnen, deren alltägliches Samplen und Remixen jederzeit zu Strafverfolgung führen kann.
Seit bald 150 Jahren soll das moderne Urheberrecht (UHR) den Umgang mit „Werke[n] der Literatur, Wissenschaft und Kunst“ (§ 1, des aktuellen deutschen Urheberrechtsgesetz) regeln. Rund 100 Jahre zurück reichen die Anfänge der avantgardistischen Subversion bürgerlich-romantischer Konzeptionen von „KünstlerIn“ und „Werk“, die auch dem UHR zugrunde liegen. Durch die Einführung des Prinzips Zufall, die Verwendung bestehender kultureller Artefakte, die Betonung der Rolle des Unterbewussten, oder die direkte Intervention in soziale Prozesse wurde die Vorstellung des autonomen, aus sich selbst schöpfenden Subjekts von allen Seiten untergraben. Dessen ungeachtet propagierte der expandierende Kunstmarkt genau dieses KünstlerInnenbild. Vor diesem Hintergrund ist es fast erstaunlich, dass das Urheberrecht selbst erst sehr spät im Feld der Kunst direkt relevant wurde. Der erste große Gerichtsfall fand 1990-92 statt. Der Photograph Art Rogers verklagte den Künstler Jeff Koons, weil dieser nach Vorlage einer Postkarte von Rogers (Puppies, 1986) eine Skulptur (A String of Puppies, 1988) anfertigen ließ und in der Ausstellung Ushering in Banality präsentiert hatte. Im Kern ging es um die Frage, ob es sich hierbei um eine legitime künstlerische Strategie (die sich auf das US-amerikanische Recht des fair use berufen könne) oder um eine unautorisierte Werkbearbeitung handle. Koons verlor den Prozess sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz und sah sich bald mit einer Fülle von Klagen konfrontiert, die konzeptuell vergleichbare Werke betrafen.